Allgemeine Informationen
2023 findet die Wahl für Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungsperiode 2024 bis 2028 statt.
Alle interessierten und geeigneten Personen können sich bis zum 16.01.2023 bewerben.
Schöffen wirken in Strafgerichtsverfahren gleichberechtigt neben hauptamtlichen Richtern bei der Entscheidungsfindung mit. Das bedeutet, dass Interessierte nach ihrer körperlichen und geistigen Veranlagung den hohen Anforderungen des Richteramtes genügen müssen. Wenn alles planmäßig verläuft, wird jeder Schöffe, jede Schöffin zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen. Es ist aber durchaus möglich, dass einzelne Schöffen, Schöffinnen wesentlich häufiger an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen müssen. Es gibt auch Prozesse, die sich über mehrere Monate hinziehen können.
Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Prozess es erfordert, dass die Schöffin, der Schöffe über mehrere Stunden ununterbrochen stillsitzen und aufmerksam zuhören muss, ohne zu ermüden. Dies bedingt eine gute körperliche Konstitution.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz in Göttingen
- zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre aber noch nicht 70 Jahre alt
Ein Bewerbungsformular sowie weitergehende Informationen gibt es unten unter „Dokumente“.
Zusätzliche Informationen gibt es unter www.schoeffen.de, www.schoeffen-nds-bremen.de.
Ansprechpartner für Schöffen:
J. Wulff
Ansprechpartner für Jugendschöffen:
P. Stuckenschmidt