Bedingt durch die Corona-Pandemie werden im Göttinger Stadtgebiet auch im Jahr 2021 keine Osterfeuer stattfinden. Deshalb darf auch kein Grünschnitt an den Osterfeuerplätzen abgeladen werden. Wer das trotzdem macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Denn Osterfeuer als Brauchtum dienen grundsätzlich nicht dazu, pflanzliche Abfälle zu entsorgen. Informationen zur sachgerechten Entsorgung von Pflanzenabfällen gibt es hier.